Die Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Nassauischen Feuerwehrverbandes. Sie besteht aus:
- den Delegierten der Mitgliedsverbände (jeder Mitgliedsverband stellt für je angefangene 250 aktive Angehörige der Einsatzabteiglung einen Delegierten/eine Delegierte)
- den Mitgliedern des Verbandsvorstandes
Aufgaben der Verbandsversammlung
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die Wahl des Verbandsvorstandes und die Bestätigung des Verbandsvorstandes nach Vorschlag der entsendenden Stelle für eine Amtszeit von vier Jahren
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die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
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die Genehmigung des Jahresberichtes des Vorstandes, der Jahresrechnung und des Haushaltsentwurfes
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die Entlastung des Rechnungsführers/der Rechnungsführerin und des Vorstandes
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die Wahl des Mitgliedsverbandes, der zwei Kassenprüfer/Kassenprüferinnen zu stellen hat
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die Beschlussfassung über Satzungsänderungen
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die Beratung und Beschlussfassung über eingebrachte Anträge
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die Ernennung von Ehrenmitgliedern auf Vorschlag des Vorstandes
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die Entscheidung über die Ablehnung von Aufnahmeanträgen sowie Ausschlüsse aus dem Verband
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die Beschlussfassung über die Auflösung des Verbandes















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